Kostenübernahme

Mit Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes werden Nachhilfekosten vor Ort in einem bestimmen Kostenfenster vom Staat für Sie übernommen, wenn

  • Sie Wohngeld, Kinderzulage oder Arbeitslosengeld II erhalten oder Anspruch darauf haben.
    (Diesen Antrag können Sie im Sozialamt oder von mir bekommen.)
  • und der/die Lehrer/in eine Lernförderung für notwendig erachtet und einen entsprechenden Antrag ausfüllt.
    (Diesen Antrag können Sie im Sozialamt, dem Sekretariat der Schule oder von mir bekommen.)

Weitere Informationen gerne unter +49 (0) 175 7472700, Wiebke Engels